Allgemeine Geschäftsbedingungen

von safaldis. I Ramona Brückner, Schießhausweg 6, 90610 Winkelhaid OT Penzenhofen

– im Folgenden: safaldis. –

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem 1. April 2025 zwischen safaldis. I Kommunikationsdesign und dem Auftraggeber geschlossen werden.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen safaldis. I Kommunikationsdesign, und dem Auftraggeber. Sollten dem Auftraggeber entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgelegt werden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

1.2 Vertragsschluss
safaldis. I Kommunikationsdesign bietet dem Auftraggeber unter anderem Leistungen im Bereich Web- und Grafikdesign an. Der spezifische Leistungsumfang wird in individuellen Vereinbarungen zwischen safaldis. I Kommunikationsdesign und dem Auftraggeber festgelegt. Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme. Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt: Der Auftraggeber sendet eine Anfrage an safaldis. I Kommunikationsdesign, beispielsweise per E-Mail. Im Anschluss erhält der Auftraggeber ein Angebot von safaldis. I Kommunikationsdesign, das 14 Tage gültig ist. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, kommt der Vertrag zustande. Der Vertragstext wird von safaldis. I Kommunikationsdesign nicht gesondert gespeichert. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der individuell getroffenen Vereinbarung. safaldis. I Kommunikationsdesign ist berechtigt, erforderliche Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits weitere Subunternehmer einsetzen dürfen. safaldis. I Kommunikationsdesign bleibt dabei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.

1.3 Ablauf
Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber alle relevanten Daten und Informationen, die zur genauen Definition des Projekts und zur Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich sind, an safaldis. I Kommunikationsdesign zu übermitteln.

 

2. Leistung und Lieferung

2.1 Allgemein
safaldis. I Kommunikationsdesign bietet ein breites Spektrum an Leistungen im Bereich Beratung und Design an, insbesondere Grafikdesign, Kommunikationsdesign sowie Webdesign (einschließlich der Gestaltung von Websites und deren Suchmaschinenoptimierung). Die gewünschten Leistungen werden individuell zwischen safaldis. I Kommunikationsdesign und dem Auftraggeber vereinbart.

2.2 Leistungserbringung
safaldis. I Kommunikationsdesign ist berechtigt, den Vertrag oder Teile davon durch Dritte ausführen zu lassen. Falls der Auftraggeber selbst Leistungen von Dritten in Anspruch nehmen möchte, wie z. B. von Domain- und Hosting-Anbietern, E-Mail-Dienstleistern, Telekommunikations- und Internetanbietern oder anderen Dienstleistern (z. B. Fotomodelle oder gewünschtes Filmmaterial), welche zusätzliche Kosten verursachen, müssen diese Leistungen vom Auftraggeber auf eigenen Namen bezogen werden. Alternativ kann der Auftraggeber safaldis. I Kommunikationsdesign bevollmächtigen, diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. In diesem Fall wird der Auftraggeber jedoch Vertragspartner des jeweiligen Dritten. Für die Abwicklung durch safaldis. I Kommunikationsdesign wird eine Aufwandsentschädigung fällig.

2.3 Leistungszeit
Die Liefer- bzw. Leistungszeiten werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Wenn für die Erbringung der Leistung durch safaldis. I Kommunikationsdesign die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart ist, verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Sollte sich das laufende Projekt verzögern und dadurch ein bereits geplantes Folgeprojekt bei safaldis. I Kommunikationsdesign beeinträchtigt werden, wird das laufende Projekt erst nach Abschluss des Folgeprojekts weiterbearbeitet. Dabei können zusätzliche Kosten anfallen. Wünscht der Auftraggeber nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die zuvor vereinbarten Fristen und Termine nicht mehr eingehalten werden.

2.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die selbst bei größter Sorgfalt durch safaldis. I Kommunikationsdesign nicht verhindert werden können, berechtigen safaldis. I Kommunikationsdesign, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Dies gilt auch für Verzögerungen, die nicht in der Verantwortung von safaldis. I Kommunikationsdesign liegen (z. B. Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Pandemien, und die nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung trotz eines entsprechenden Deckungsgeschäfts).

2.5 Daten-Lieferung, -Übergabe und -Archivierung
Daten wie Logos, Fotos, Layouts und Druckdaten werden dem Auftraggeber einmalig in einem finalen, druckfähigen oder onlinefähigen und geschlossenen (nicht editierbaren) Format (z. B. PDF, JPEG/PNG) übermittelt. safaldis. I Kommunikationsdesign behält sich das Recht vor, die optimalen Dateiformate selbst zu bestimmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder dies für den Auftraggeber unzumutbar ist. Ein Anspruch auf die Übermittlung von Quelldateien oder Layoutdateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte der Auftraggeber die Quell- oder Layoutdateien dennoch wünschen, muss dies separat vereinbart und gesondert vergütet werden.

Ebenso behält sich safaldis. I Kommunikationsdesign vor, die Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- oder Enddaten selbst zu bestimmen. Eine Herausgabe von Entwicklungs- oder Zwischendaten ist nicht geschuldet. Nach Vertragserfüllung werden die Auftragsdaten von safaldis. I Kommunikationsdesign gemäß den gesetzlichen Vorgaben entweder vernichtet oder archiviert.

Stellt safaldis. I Kommunikationsdesign dem Auftraggeber Originale zur Vorabkontrolle oder als Muster zur Verfügung, sind diese nach Prüfung unbeschädigt zurückzugeben, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder der Vertragszweck sieht eine abweichende Regelung vor. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts sind die Kosten für die Wiederherstellung der Originale vom Auftraggeber zu tragen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten. Stellt safaldis. I Kommunikationsdesign Muster zur Verfügung sind diese innerhalb von 10 Tagen unbeschädigt zurückzugeben. Ansonsten werden diese in Rechnung gestellt.

2.6 Zwischenabnahmen
safaldis. I Kommunikationsdesign behält sich vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung der Leistung vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Dies umfasst insbesondere die Abnahme von Konzeptentwürfen, Design- oder Druckvorlagen, Satzarbeiten sowie Gestaltungsvorschlägen und Layouts. Auf dieser Grundlage erbringt safaldis. I Kommunikationsdesign die weitere Leistung.

Für Testläufe oder Abnahmetests hat der Auftraggeber, sofern dieser diese nicht selbst begutachten kann, bevollmächtigte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Soweit safaldis. I Kommunikationsdesign dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen als genehmigt, es sei denn, safaldis. I Kommunikationsdesign erhält innerhalb dieser Frist eine Korrekturaufforderung. Abgelehnte Entwürfe verbleiben im Eigentum von safaldis. I Kommunikationsdesign und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Der Auftraggeber darf diese daher nicht verwenden, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. 

2.7 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungs- und Erweiterungswünsche werden von safaldis. I Kommunikationsdesign nur durchgeführt, wenn sie erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder bestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers können Änderungs- und Erweiterungswünsche durch eine separate Beauftragung von safaldis. I Kommunikationsdesign durchgeführt werden. Diese sind gesondert zu vergüten. Auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche ist separat zu vergüten.

 

3. Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Allgemeines
Der Auftraggeber ist allein für den Inhalt und die Richtigkeit der übermittelten Daten, Beiträge und Informationen verantwortlich. Diese dürfen weder gegen geltende Gesetze noch gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden. safaldis. I Kommunikationsdesign ist von Rechts wegen nicht berechtigt, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen. safaldis. I Kommunikationsdesign ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Auftraggebers und/oder die vom Auftraggeber selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. safaldis. I Kommunikationsdesign wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Auftraggeber bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werkes erteilt, haftet er hierfür selbst.

3.2 Freistellung
Der Auftraggeber stellt safaldis. I Kommunikationsdesign von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verletzungen gegenüber safaldis. I Kommunikationsdesign geltend gemacht werden. Dies schließt auch die Erstattung der Kosten für notwendige rechtliche Vertretung ein.

3.3 Datensicherung
Der Auftraggeber ist mitverantwortlich für die Sicherung der übermittelten Informationen. safaldis. I Kommunikationsdesign kann nicht für den Verlust der vom Auftraggeber übermittelten Informationen haftbar gemacht werden, da keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernommen wird.

3.4 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit safaldis. I Kommunikationsdesign die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere muss der Auftraggeber safaldis. I Kommunikationsdesign umfassend über seine Projekte bzw. Websites informieren, damit erfolgversprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Dateien und sonstigen Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Druckerzeugnisse (z. B. Broschüren, Flyer) oder andere Medien möglichst zeitnah, unentgeltlich und in digitaler Form bereitzustellen. Falls der Auftraggeber die Rückgabe dieser Unterlagen wünscht, muss dies im Voraus mitgeteilt werden. Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung, behält sich safaldis. I Kommunikationsdesign das Recht vor, diese Unterlagen zu vernichten, zu löschen oder für die eigene Datenbank zu archivieren. Die Mitwirkungspflicht kann während der Bearbeitung des Auftrags auch die Abtretung der Zugriffsrechte für bestehende Hosting- und Domainkonten an safaldis. I Kommunikationsdesign umfassen. Die vereinbarte Vergütung bleibt durch die Mitarbeit des Auftraggebers am Projekt unberührt. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk.

Der Auftraggeber ist zudem – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese safaldis. I Kommunikationsdesign rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Auftraggeber diese nicht zur Verfügung und macht er keine weitergehenden Vorgaben, kann safaldis. I Kommunikationsdesign nach eigenem Ermessen Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

3.5 Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von safaldis. I Kommunikationsdesign bei der Vertragsdurchführung mitgeteilten oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als vertrauliche Unterlagen bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, geheim zu halten. Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Auftrags. safaldis. I Kommunikationsdesign verpflichtet sich ebenfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit, es sei denn, der Auftrag erfordert eine Weitergabe an Dritte. Es ist safaldis. I Kommunikationsdesign ausdrücklich erlaubt, die anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreits ist safaldis. I Kommunikationsdesign auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, interne Informationen des Auftraggebers preiszugeben, um die eigenen Interessen zu wahren. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

3.6 Branchenspezifische Kenntnisse
safaldis. I Kommunikationsdesign weist darauf hin, dass keine spezifischen Branchenkenntnisse über das Unternehmen des Auftraggebers vorliegen. Daher ist es erforderlich, dass der Auftraggeber safaldis. I Kommunikationsdesign vorab über alle relevanten Aspekte informiert. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen werden nicht durchgeführt. Die Leistung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung allgemein zugänglicher Marktforschungsunterlagen und Informationen. Ein bestimmter werblicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3.7 Verpflichtung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von safaldis. I Kommunikationsdesign erbrachten Dienstleistungen oder Werke nicht für gesetzes- oder sittenwidrige Zwecke zu verwenden.

3.8 Missbräuchliche Inhalte
safaldis. I Kommunikationsdesign behält sich das Recht vor, missbräuchliche Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen oder nicht in die Arbeiten zu integrieren. Als missbräuchliche Inhalte gelten insbesondere:

  • Inhalte, die verletzend, obszön, bedrohlich, beleidigend oder in anderer Weise rechtsverletzend sind,
  • Inhalte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem, anstößigem oder strafbarem Charakter.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist safaldis. I Kommunikationsdesign berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet. Zudem ist der Auftraggeber verpflichtet, safaldis. I Kommunikationsdesign den bis dahin entstandenen Schaden sowie vergebliche Aufwendungen zu ersetzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

3.9 IT-Infrastruktur
Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der erforderlichen IT-Infrastruktur verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die technische Einrichtung, Erreichbarkeit und Funktionalität der Website. Abweichende Vereinbarungen mit safaldis. I Kommunikationsdesign bedürfen der Schriftform.

3.10 Prüfpflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Produktionsdaten oder Konstruktionszeichnungen auf ihre Richtigkeit hinsichtlich Bild, Text, Zahlen und anderer Inhalte zu prüfen und freizugeben. Er trägt die Verantwortung für die Erkennung und Korrektur von Fehlern. Falls der Auftraggeber eine fehlerhafte Datei freigibt, übernimmt safaldis. I Kommunikationsdesign keine Haftung für daraus resultierende Fehler oder Schäden.

3.11 Zusatzaufwand bei Nichterfüllung der Verpflichtungen
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, ist safaldis. I Kommunikationsdesign berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Kosten für Stockfotos oder zusätzliche Recherchezeit) gesondert in Rechnung zu stellen.

 

4. Nutzungsrechte, Einschränkungen und Urheberrechtsschutz

4.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den von safaldis. I Kommunikationsdesign erstellten Dienstleistungsprodukten oder Werken zum vereinbarten Zweck. Eigentums- oder Urheberrechte werden nicht übertragen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich aus dem Vertragszweck.

Ohne die ausdrückliche Zustimmung von safaldis. I Kommunikationsdesign ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die ihm erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben. Eine Erweiterung oder Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

4.2 Änderungsverbot
Der Auftraggeber darf die Dienstleistungsprodukte oder Werke weder selbst noch durch Dritte verändern, bearbeiten oder weiterentwickeln, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich aus dem Vertragszweck. Die Erstellung abgeleiteter Werke, Vervielfältigung, Rückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung oder Disassemblierung ist untersagt, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dies ausdrücklich erlauben.

4.3 Urheberbenennung
Soweit safaldis. I Kommunikationsdesign einen Copyright-Hinweis oder Urhebervermerk an den erstellten Arbeiten angebracht hat, darf dieser ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht entfernt oder verändert werden.

4.4 Schadensersatz bei Verstoß
Jeder Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere gegen das Urheber- oder Nutzungsrecht, berechtigt safaldis. I Kommunikationsdesign, Schadensersatz in angemessener Höhe geltend zu machen.

4.5 Verantwortung für Vorlagen und fremdes Material
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Vorlagen, Daten oder Materialien frei von Rechten Dritter sind und dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Sollte safaldis. I Kommunikationsdesign aufgrund der Nutzung dieser Materialien von Dritten (z. B. Rechteinhabern oder Lizenzgebern) in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, safaldis. I Kommunikationsdesign von sämtlichen Ansprüchen freizustellen und den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

4.6 Auskunftsrecht und Informationspflicht
Auf Verlangen von safaldis. I Kommunikationsdesign hat der Auftraggeber in Textform über den Umfang der Nutzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, safaldis. I Kommunikationsdesign unverzüglich über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials zu informieren. Bei Verletzungen von Urheber- oder Nutzungsrechten durch Dritte muss der Auftraggeber rechtliche Schritte einleiten oder safaldis. I Kommunikationsdesign dabei unterstützen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von Abmahnungen oder anderen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Leistungen von safaldis. I Kommunikationsdesign, hat er safaldis. I Kommunikationsdesign unverzüglich zu informieren.

 

5. Übergabe, Verantwortlichkeiten und Haftung für die Website

5.1 Übergang von Rechten und Pflichten
Mit der Übergabe der Website und der erfolgten Abnahme geht die volle Verantwortung für die Website auf den Auftraggeber über. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Auftraggeber als Websitebetreiber und übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website.

5.2 Haftungsausschluss
safaldis. I Kommunikationsdesign übernimmt keine Haftung für Aktivitäten, Inhalte oder technische Veränderungen auf der Website nach Übergabe und Abnahme. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte vornehmen.

5.3 Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Website veröffentlichten Inhalte sowie für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. safaldis. I Kommunikationsdesign haftet nicht für Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen, die nach der Übergabe und Abnahme der Website auftreten.

5.4 Änderungen und Wartung
Änderungen oder Wartungsarbeiten an der Website nach der Abnahme sind nicht Teil des ursprünglichen Vertrags. Sofern solche Leistungen erforderlich sind, müssen sie gesondert beauftragt und vergütet werden.

5.5 Nennung im Impressum
Der Auftraggeber ist verpflichtet, safaldis. I Kommunikationsdesign als Ersteller der Website im Impressum zu nennen. Die Nennung muss in folgender Form erfolgen:

„Website erstellt von safaldis. I Kommunikationsdesign.“

Die Platzierung hat an einer gut sichtbaren Stelle im Impressum zu erfolgen, sodass die Urheberschaft eindeutig erkennbar ist. Eine Entfernung oder Veränderung dieses Hinweises ist nur mit schriftlicher Zustimmung von safaldis. I Kommunikationsdesign zulässig.

 

6. Referenzrecht

Referenzrecht safaldis. I Kommunikationsdesign ist berechtigt, auf die erbrachten Dienstleistungen und Werke als Referenz hinzuweisen und den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus darf safaldis. I Kommunikationsdesign die erbrachten Leistungen, wie Entwürfe und Projekte, selbst wenn sie auf Vorlagen des Auftraggebers basieren, zu Präsentationszwecken in verschiedenen Medien (z. B. Website, Social Media, Printmaterialien) nutzen. Dies umfasst die Aufnahme in Referenzlisten und die Verlinkung zu Werbezwecken. Der Auftraggeber kann der Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird safaldis. I Kommunikationsdesign die betreffenden Referenzen innerhalb einer angemessenen Frist entfernen.

 

7. Besonderheiten bei Werk- und Dienstverträgen

7.1 Werkvertrag und Abnahme
Soweit die Leistung von safaldis. I Kommunikationsdesign eine Werkleistung betrifft, muss der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach vertragsmäßiger Herstellung des Werkes und entsprechender Mitteilung die Abnahme des Werkes erklären. Erfolgt keine Abnahme innerhalb dieser Frist, kann safaldis. I Kommunikationsdesign eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist gilt das Werk als abgenommen, sofern der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel rügt. Die Abnahme darf wegen unerheblicher Mängel nicht verweigert werden. Als unerheblich gelten Mängel, die die Funktionalität oder das Erscheinungsbild des Werkes nicht wesentlich beeinträchtigen.

7.2 Dienstvertrag
Handelt es sich um einen Dienstvertrag, schuldet safaldis. I Kommunikationsdesign keinen konkreten Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand oder einer gesondert vereinbarten Pauschale. Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

 

8. Zahlung

8.1 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des vereinbarten Honorars erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen. Die Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich safaldis. I Kommunikationsdesign das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Gegenüber Unternehmen gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz.

8.2 Vorauszahlungen und Teilzahlungen
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist safaldis. I Kommunikationsdesign berechtigt, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen. Diese sind, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, vor Beginn der jeweiligen Leistungserbringung fällig.

8.3 Rechnungsstellung
Die Rechnungen werden elektronisch oder in Papierform erstellt und an die vom Auftraggeber angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse gesendet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Richtigkeit der Rechnung umgehend zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu melden.

8.4 Zahlung bei Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen oder Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. Diese Kosten werden dem Auftraggeber vor der Ausführung der Änderungen oder Zusatzleistungen mitgeteilt. Die Durchführung erfolgt erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. Eine mündliche Zustimmung ist bis zu einer Kostengrenze von 500 EUR ebenfalls zulässig. Die Zahlung erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

8.5 Fälligkeit und Verzug
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist safaldis. I Kommunikationsdesign berechtigt, die Ausführung der noch ausstehenden Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen. Weitere Rechte, wie etwa die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, bleiben hiervon unberührt.

8.6 Kostenübernahme
Der Auftraggeber trägt alle anfallenden Kosten, die durch die Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Inkassomaßnahmen entstehen, wenn die Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen.

 

9. Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber

9.1 Stornierung bei vorab festgelegtem Termin:
Sollte der Auftraggeber den Vertrag nach der Unterzeichnung, aber vor der Ausführung der vereinbarten Leistung stornieren, ist safaldis. I Kommunikationsdesign berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Gesamtauftragswertes zu erheben, wenn die Stornierung bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erfolgt. Erfolgt die Stornierung weniger als sieben Tage vor dem vereinbarten Termin, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswertes fällig.

9.2 Stornierung bei personalisierten Leistungen
Bei Aufträgen, die maßgeschneiderte oder personalisierte Leistungen (z. B. Designkonzeptionen oder spezielle Anfertigungen) umfassen, ist eine Stornierung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Beginn der Arbeiten möglich. Storniert der Auftraggeber nach Bestätigung des Auftrags, bevor die Arbeiten begonnen wurden, wird eine Pauschale von 30 % des Auftragswertes fällig. Ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Entwürfe oder Vorarbeiten) abgerechnet werden, ist eine Stornierung auch während der Ausführung der Arbeiten möglich. Die Kosten für bereits erbrachte Teilleistungen sowie angefallene Aufwendungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

9.3 Stornierung bei Ratenzahlung
Bei Aufträgen, die in Raten zu zahlen sind, kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit stornieren. Die bereits gezahlten Raten werden jedoch nicht zurückerstattet, und safaldis. I Kommunikationsdesign behält sich das Recht vor, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen sowie alle angefallenen Aufwendungen zu berechnen. Wird der Auftrag von safaldis. I Kommunikationsdesign aufgrund von Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Auftraggeber abgebrochen, hat der Auftraggeber die vereinbarten Raten bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu zahlen, und es wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des restlichen Auftragswertes fällig.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von safaldis. I Kommunikationsdesign. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln. Jegliche Ansprüche oder Ersatzleistungen im Falle von Beschädigung, Verlust oder Zerstörung werden an safaldis. I Kommunikationsdesign abgetreten. Bei Zahlungsverzug ist safaldis. I Kommunikationsdesign berechtigt, die Ware zurückzufordern.

 

11. Gewährleistung bei Dienstleistungen und Werken

11.1 Grundsatz
safaldis. I Kommunikationsdesign erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen besteht nicht, es sei denn, dies wurde schriftlich ausdrücklich vereinbart.

11.2 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist eine Dienstleistung oder ein Werk mangelhaft, kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen. Sollte der Mangel nach zweimaliger Nachbesserung nicht behoben sein, steht dem Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu. Für unwesentliche Mängel besteht kein Rücktrittsrecht.

11.3 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Versäumnisse seitens des Auftraggebers können safaldis. I Kommunikationsdesign von seinen Gewährleistungspflichten entbinden.

11.4 Verjährung
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche richtet sich nach § 634a BGB und beträgt zwei Jahre, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgesehen ist. Diese Frist gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

11.5 Haftung für Mängel
11.5.1 Schadensersatz bei Mängeln
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von safaldis. I Kommunikationsdesign verursacht.

11.5.2 Ausgeschlossenes Gewährleistungsrecht
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn:

  • Der Mangel auf unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Leistung durch den Auftraggeber zurückzuführen ist.
  • Der Auftraggeber eigene Änderungen an der Leistung vorgenommen hat.
  • Der Mangel auf technische oder branchenspezifische Abweichungen beruht, die für den Auftraggeber zumutbar sind.

11.6 Abnahme und Freigabe
11.6.1 Prüfpflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von safaldis. I Kommunikationsdesign gelieferten Entwürfe und Leistungen auf Fehler oder Unstimmigkeiten zu prüfen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung freigegeben hat, spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung ohne schriftliche Mängelrüge.

11.6.2 Nachträgliche Änderungen
Änderungen nach Freigabe durch den Auftraggeber sind nicht Teil der Gewährleistung und werden gesondert abgerechnet.

11.7 Gewährleistungsausschluss für kreative Leistungen
Kreative Dienstleistungen unterliegen subjektiven Beurteilungen, weshalb eine vollständige Zufriedenheitsgarantie nicht gewährt werden kann. Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden jedoch angemessene Korrekturschleifen angeboten, deren Anzahl und Umfang individuell im Vertrag festgelegt werden. Optische Abweichungen (z. B. Farbunterschiede, Formatabweichungen) bei Druckerzeugnissen und digitalen Darstellungen, die durch technische oder produktionsbedingte Unterschiede entstehen, stellen keinen Mangel dar.

11.8 Nutzung durch Dritte
safaldis. I Kommunikationsdesign haftet nicht für Mängel, die durch unautorisierte Nutzung der erstellten Werke durch Dritte entstehen. Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Nutzung der erbrachten Leistungen verantwortlich.

11.9 Änderungen durch Dritte
Veränderungen, Modifikationen oder anderweitige Eingriffe in die erbrachten Leistungen durch Dritte entbinden safaldis. I Kommunikationsdesign von jeglicher Gewährleistung.

11.10 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von safaldis. I Kommunikationsdesign ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den Auftragswert der betroffenen Leistung beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansprüche für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust sind ausgeschlossen, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben.

11.11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Gewährleistungsbestimmungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz von safaldis. I Kommunikationsdesign.

 

12. Laufzeitverträge

12.1 Leistungsumfang
safaldis. I Kommunikationsdesign bietet im Rahmen von Laufzeitverträgen Dienstleistungen wie beispielsweise technische Wartungen, Pflege von Webseiten, Content-Erstellung oder Marketingbetreuung an. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. Technische Wartung wird gesondert in Punkt 13 dieser AGB geregelt.

12.2 Vertragsbeginn und -ende
12.2.1 Beginn der Vertragslaufzeit
Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem beide Parteien den Vertrag in Textform bestätigen. Die vertraglichen Pflichten beginnen mit der Bestätigung oder zu einem ausdrücklich vereinbarten späteren Zeitpunkt.

12.2.2 Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet entweder mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder durch Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

12.3 Kündigung
12.3.1 Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist unter Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Frist möglich. Sofern keine Frist ausdrücklich vereinbart wurde, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.

12.3.2 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten grob verletzt, trotz Mahnung nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.

12.3.3 Form der Kündigung
Die Kündigung bedarf der Schriftform oder Textform (E-Mail ist ausreichend), um rechtswirksam zu sein.

12.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.4.1 Vergütung
Die vereinbarte Vergütung für die Vertragslaufzeit wird im jeweiligen Einzelvertrag geregelt. Sie kann monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus fällig sein, je nach Vereinbarung.

12.4.2 Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, behält sich safaldis. I Kommunikationsdesign das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen und die Erbringung der Leistung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

12.4.3 Preisanpassungen
safaldis. I Kommunikationsdesign behält sich das Recht vor, die Vergütung während der Vertragslaufzeit anzupassen, sofern dies erforderlich ist. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach einer Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.

12.5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Mitwirkungspflichten sind unter Punkt 3.4 dieser AGB geregelt.

12.6 Leistungsänderungen
12.6.1 Änderungen des Leistungsumfangs
Erweiterungen oder Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

12.6.2 Anpassungen während der Vertragslaufzeit
Technische oder inhaltliche Anpassungen sind möglich, sofern sie den Leistungsumfang nicht wesentlich verändern.

 

13. Webseitenerstellung nach Meilensteinen

13.1 Leistungsgegenstand
safaldis. I Kommunikationsdesign übernimmt die Erstellung einer Website für den Auftraggeber auf Basis eines klar definierten Meilenstein-Systems. Der geschuldete Leistungsumfang umfasst, sofern beauftragt, die Gestaltung einer Webseite. Dies beinhaltet die Erarbeitung einer Konzeption, die grafische Gestaltung basierend auf einer Programmiervorlage (Template) sowie die technische Umsetzung, jedoch nicht die Programmierung. Der genaue Leistungsumfang, die wesentlichen Funktionen und das gewünschte Design der Website werden vorab im Angebot und der finalen Auftragsbestätigung definiert.

13.2 Entwicklungsprozess nach Meilensteinen
Die Webseitenerstellung erfolgt in mehreren aufeinanderfolgenden Meilensteinen. Jeder Meilenstein umfasst spezifische Aufgaben, die nach Fertigstellung dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt werden. Erst nach Freigabe eines Meilensteins wird mit dem nächsten Abschnitt der Entwicklung fortgefahren.

13.3 Lizenzen von Drittanbietern
Lizenzen von Drittanbietern, z. B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates, sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13.4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
13.4.1 Feedback und Abstimmung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der gesamten Projektdauer regelmäßig an Abstimmungen teilzunehmen und zeitnah Feedback zu den Zwischenergebnissen zu geben. Verzögerungen aufgrund ausbleibenden Feedbacks können den Projektzeitplan beeinflussen und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

13.4.2 Bereitstellung von Informationen und Ressourcen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Inhalte, Materialien und Zugangsrechte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Videos und andere Medien, die für die Erstellung der Website benötigt werden.

13.5 Projektablauf und Meilensteine
13.5.1 Meilenstein-Planung
Die Entwicklung der Website erfolgt schrittweise anhand eines vorher definierten Meilenstein-Plans. In jedem Meilenstein werden bestimmte Anforderungen umgesetzt und dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Erst nach Bestätigung eines Meilensteins wird mit dem nächsten Abschnitt begonnen.

13.5.2 Änderungen und Anpassungen
Der Auftraggeber kann während der Umsetzung Änderungswünsche einbringen. Diese können zu einer Anpassung des Projektplans und gegebenenfalls zu zusätzlichen Kosten führen.

13.5.3 Abnahme der Zwischenergebnisse
Der Auftraggeber hat das Recht, die am Ende eines jeden Meilensteins vorgelegten Ergebnisse zu prüfen und freizugeben. Die Freigabe eines Meilensteins gilt als Abnahme der darin enthaltenen Arbeitsergebnisse, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ergebnisse begründete Einwände erhebt.

13.6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung und Zahlungsmodalitäten richten sich nach den Bestimmungen in Punkt 7 dieser AGB.

13.7 Änderungen des Leistungsumfangs
13.7.1 Anpassungen während der Entwicklung
Sollten während der Entwicklung neue Anforderungen entstehen, die wesentliche Änderungen am Projektplan erfordern, kann safaldis. I Kommunikationsdesign eine Anpassung der Vergütung und/oder des Zeitplans verlangen.

13.7.2 Change-Requests
Veränderungen, die vom Auftraggeber außerhalb der vereinbarten Meilenstein-Inhalte gewünscht werden (Change-Requests), bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die zusätzlichen Kosten und die damit verbundene Zeitverlängerung werden im Rahmen des Change-Requests definiert.

13.8 Abnahme und Fertigstellung
13.8.1 Abnahme der finalen Website
Nach Abschluss der letzten Meilenstein-Phase wird die finale Website dem Auftraggeber zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber hat 10 Werktage Zeit, die Website auf Mängel zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Website als abgenommen.

13.8.2 Mängel und Nachbesserung
Mängel, die während der Abnahme entdeckt werden, werden von safaldis. I Kommunikationsdesign innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben. Für Nachbesserungen, die nicht auf einen Fehler von safaldis. I Kommunikationsdesign zurückführen sind, können zusätzliche Kosten anfallen.

 

14. Suchmaschinenoptimierung (SEO)

14.1 Leistungsumfang
Falls beauftragt, führt safaldis. I Kommunikationsdesign eine einmalige Basis-Suchmaschinenoptimierung (SEO) durch. Diese umfasst grundlegende Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Website, beispielsweise die Optimierung von Meta-Tags, strukturierten Daten und grundlegenden technischen SEO-Aspekten. Der genaue Umfang wird im Angebot definiert. Eine fortlaufende SEO-Betreuung oder umfassende strategische Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Leistung.

14.2 Haftungsausschluss
safaldis. I Kommunikationsdesign übernimmt keine Garantie für bestimmte Rankings oder Platzierungen in Suchmaschinen. Die Wirkung der SEO-Maßnahmen hängt von vielen Faktoren ab, darunter Algorithmus-Änderungen der Suchmaschinen und Wettbewerbssituationen, die außerhalb des Einflussbereichs von safaldis. I Kommunikationsdesign liegen.

14.3 Verantwortung des Auftraggebers
Nach Abschluss der vereinbarten SEO-Maßnahmen liegt die Verantwortung für die fortlaufende Pflege, inhaltliche Anpassungen und weiterführende SEO-Strategien beim Auftraggeber.

 

15. Rechtliche Hinweise und Verantwortung des Auftraggebers

safaldis. I Kommunikationsdesign weist darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen ist. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die rechtlichen Anforderungen an seine Website, insbesondere Pflichtangaben wie Impressum und Datenschutzerklärung, zu erfüllen. Falls erforderlich, muss der Auftraggeber hierfür eine anwaltliche Prüfung in Auftrag geben.

Die auf der Website verwendeten Rechtstexte wurden mit größter Sorgfalt und mithilfe eines Rechtstext-Generators von eRecht24 erstellt. Es handelt sich dabei um Mustertexte, die auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen basieren. safaldis. I Kommunikationsdesign übernimmt keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine individuelle anwaltliche Prüfung wird ausdrücklich empfohlen.

safaldis. I Kommunikationsdesign übernimmt keine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine wesentlichen vertraglichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, keine Garantien darstellen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

Mit der Abnahme der Rechtstexte erklärt sich der Auftraggeber mit diesem Haftungsausschluss einverstanden. Die Verwendung der generierten Mustertexte erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. safaldis. I Kommunikationsdesign pflegt auf Wunsch lediglich die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte ein, erstellt derartige Unterlagen jedoch nicht selbst und prüft diese auch nicht.

 

16. Technische Wartungs- und Pflegeleistungen

16.1 Angebot und Geltungsbereich
safaldis. I Kommunikationsdesign bietet nach Fertigstellung der Webseite optionale technische Wartungs- und Pflegeleistungen an. Diese werden in gesonderten Wartungsverträgen geregelt. Die allgemeinen Bedingungen für Wartungsleistungen sind in diesem Abschnitt festgelegt, während der konkrete Leistungsumfang im individuellen Wartungsvertrag bestimmt wird.

16.2 Inhalt und Umfang der Wartung
Die Wartung umfasst vorbehaltlich individueller Vereinbarungen:

  • Regelmäßige Back-ups der gesamten Webseite
  • Aktualisierung von WordPress®-Versionen und Plugins
  • Funktionsprüfung der Webseite

Nicht enthalten sind die inhaltliche Pflege (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) und die Behebung von Funktionsstörungen, die gesondert beauftragt werden müssen.

Der detaillierte Leistungsumfang ist im Wartungsvertrag „Technische Wartung 365“ festgelegt, welcher integraler Bestandteil der Wartungsvereinbarung ist.

16.3 Voraussetzungen für die Wartung
Die Wartung setzt voraus, dass die Webseite mit den Systemen von safaldis. I Kommunikationsdesign kompatibel ist. Falls veraltete Komponenten oder eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers die Kompatibilität beeinträchtigen, ist dieser für die Wiederherstellung verantwortlich oder kann safaldis. I Kommunikationsdesign damit beauftragen.

16.4 Haftungsausschluss
safaldis. I Kommunikationsdesign haftet nicht für:

  • Funktionsstörungen oder Inkompatibilitäten durch Änderungen des Auftraggebers
  • Fehler, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von safaldis. I Kommunikationsdesign liegen

16.5 Ausschlüsse und Einschränkungen
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Wartungsvertrags:

  • Kein 24/7-Support: Wartungen erfolgen nur während der regulären Geschäftszeiten.
  • Keine Urlaubsvertretung: Während Urlaubszeiten kann keine Erreichbarkeit oder Wartung gewährleistet werden.
  • Keine regelmäßigen Sicherheitsscans: Die Überwachung der Website-Sicherheit ist nicht inbegriffen.
  •  

17. Hosting- und Domainregistrierungsleistungen

17.1 Angebot von Hosting- und Domainregistrierungsleistungen
safaldis. I Kommunikationsdesign bietet dem Auftraggeber als optionale Zusatzleistung zur Webseiten-Erstellung Hosting- und Domainregistrierungsdienste an. Der konkrete Leistungsumfang (einschließlich Domainregistrierung, Speicherplatz, SSL-Zertifikate etc.) wird individuell vereinbart. safaldis. I Kommunikationsdesign ist berechtigt, zur Erbringung dieser Dienstleistungen Dritte heranzuziehen.

17.2 Vertraulichkeit von Zugangsdaten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm von safaldis. I Kommunikationsdesign bereitgestellte Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Zudem liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, seine Zugangsdaten regelmäßig zu ändern. safaldis. I Kommunikationsdesign übernimmt keine Haftung für Missbrauch durch Dritte infolge unsachgemäßer Handhabung oder Weitergabe der Zugangsdaten durch den Auftraggeber.

17.3 Datensicherung
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner gehosteten Daten selbst verantwortlich. Falls er dazu nicht in der Lage ist, hat er safaldis. I Kommunikationsdesign oder einen anderen qualifizierten Dienstleister mit der Datensicherung zu beauftragen. safaldis. I Kommunikationsdesign haftet nicht für Datenverluste, die durch unzureichende Datensicherung entstehen.

17.4 Regelungen für Domainregistrierungs- und Hostingdienstleistungen
17.4.1 Vertragsverhältnis
Der Vertrag über die Registrierung einer Domain oder das Hosting kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Domainvergabestelle, dem Registrar oder dem Hostinganbieter zustande. safaldis. I Kommunikationsdesign tritt hierbei lediglich als Vermittler auf und hat keinen Einfluss auf die Vergabe oder Verfügbarkeit von Domains.

17.4.2 Verantwortung für Domainrechte
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine rechtliche Prüfung auf Marken- oder Namensrechtsverletzungen durch safaldis. I Kommunikationsdesign erfolgt nicht.

17.4.3 Bedingungen der Vergabestellen
Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bestimmungen der zuständigen Domainvergabestellen und Registrare.

 

18. Abnahme von Werken

18.1 Bereitstellung zur Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen (z. B. Designs, Webseiten, Marketingmaterialien) stellt safaldis. I Kommunikationsdesign dem Auftraggeber die Ergebnisse zur Prüfung bereit.

18.2 Abnahmefrist und Mängelrüge
Der Auftraggeber hat 10 Werktage Zeit, um das Werk zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt das Werk als abgenommen.

18.3 Vorzeitige Nutzung als Abnahme
Die Nutzung oder Veröffentlichung des Werks vor Ablauf der Abnahmefrist gilt als stillschweigende Abnahme, sofern keine Mängel gerügt wurden.

 

19. Haftung

19.1 Haftungsumfang
safaldis. I Kommunikationsdesign, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind) wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet – jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Gegenüber Unternehmern haftet safaldis. I Kommunikationsdesign bei grob fahrlässigen Verstößen gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vertragstypischen Schadens.

19.2 Ausnahmen vom Haftungsausschluss
Der Haftungsausschluss gilt nicht für:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz

19.3 Datensicherung
safaldis. I Kommunikationsdesign führt im Rahmen der Leistungserbringung Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine generelle Garantie für die Sicherung der vom Auftraggeber übermittelten Daten.

Der Auftraggeber ist selbst für regelmäßige Backups verantwortlich. safaldis. I Kommunikationsdesign haftet nicht für Datenverluste durch unsachgemäße oder unterlassene Sicherungen seitens des Auftraggebers.

19.4 Haftung für Inhalte
safaldis. I Kommunikationsdesign übernimmt keine Haftung für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung dieser Inhalte (z. B. auf Rechtsverletzungen) erfolgt nicht. Sollte safaldis. I Kommunikationsdesign Kenntnis von fehlerhaften oder rechtswidrigen Inhalten erhalten, werden diese überprüft und ggf. entfernt.

19.5 Haftung für Dritte
safaldis. I Kommunikationsdesign haftet nicht für Leistungen Dritter, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt wurden – es sei denn, die Auswahl des Dritten war nachweislich fehlerhaft.

 

20. Schlussbestimmungen

20.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

20.2 Änderungen der AGB
safaldis. I Kommunikationsdesign ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen treten in Kraft, sobald sie dem Auftraggeber mitgeteilt wurden. Der Auftraggeber hat zwei Wochen Zeit, schriftlich zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs kann safaldis. I Kommunikationsdesign den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortführen oder kündigen.

20.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von safaldis. I Kommunikationsdesign. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ebenfalls der Sitz von safaldis. I Kommunikationsdesign, sofern rechtlich zulässig.

20.4 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.5 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.

20.6 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen seiner Kontaktdaten umgehend mitzuteilen. Andernfalls gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannte Adresse als zugestellt.